Was ist ein Wartungsprotokoll RWA?
Ein Wartungsprotokoll RWA ist ein offizielles Dokument, das alle durchgeführten Wartungsarbeiten an einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage lückenlos erfasst. Es dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und Betreibern.
Rechtliche Grundlagen
Nach der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (MLAR) sowie den Bauordnungen der Bundesländer sind regelmäßige Kontrollen obligatorisch:
- Mindestens jährlich: Funktionsprüfung durch qualifiziertes Fachpersonal
- Alle 3 Monate: Eigenüberwachung durch den Betreiber
- Bei Änderungen: Aktualisierung der Dokumentation
⚠️ Ohne vollständiges Protokoll drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und Versicherungsschutzverlust bei Schadensfällen.
Pflichtinhalte des Protokolls
Ein rechtskonformes Wartungsprotokoll RWA muss folgende Bestandteile enthalten:
1. Anlagendaten
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Anlagenkennung | Eindeutige Nummer oder Code |
| Standort | Gebäude, Etage, Raumbezeichnung |
| Baujahr | Errichtungsdatum der Anlage |
| Hersteller | Name und Kontaktdaten |
2. Prüfumfang
Die dokumentierten Prüfungen umfassen typischerweise:
- Funktionstest der Auslöseeinrichtungen (Brandmelder, Druckknöpfe)
- Prüfung der Stellantriebe und Klappen auf einwandfreie Funktion
- Kontrolle der Energieversorgung und Batteriesysteme
- Sichtprüfung aller mechanischen Bauteile auf Beschädigungen
- Test der Notstromversorgung unter Lastbedingungen
3. Ergebnisse und Maßnahmen
Jede Prüfung muss mit einem klaren Ergebnis dokumentiert werden:
✅ Ohne Mängel – Anlage funktionsfähig ⚠️ Mit geringfügigen Mängeln – Behebung innerhalb definierter Frist erforderlich ❌ Mit erheblichen Mängeln – Sofortige außerbetriebliche Maßnahme nötig
Wer darf das Protokoll erstellen?
Nur zertifizierte Fachkräfte dürfen ein gültiges Wartungsprotokoll RWA ausstellen:
- Geprüfte Techniker nach DIN EN ISO 9001 oder DIN 14675
- Zertifizierte Servicetechniker anerkannter Hersteller
- Sachverständige mit Nachweisbrandschutzausbildung
Der Betreiber ist für die Eigenüberwachung verantwortlich und muss diese im Protokoll dokumentieren.
Aufbewahrungspflicht beachten
Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zwei Jahre – empfohlen wird jedoch eine Archivierung über die gesamte Lebensdauer der Anlage: