Gesetzliche Vorgaben für Notausstiege
Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wenn Flure oder Treppenhäuser durch Rauch unpassierbar werden, dient das Fenster als zweiter Fluchtweg für Bewohner und als Zugangsweg für die Feuerwehr. Die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer sowie die Musterbauordnung (MBO) regeln präzise, welche Mindestanforderungen ein Notausstiegsfenster erfüllen muss. Das zentrale Kriterium beim Thema Rettungsweg über Fenster: Größe der Öffnung ist dabei das lichte Maß, das im geöffneten Zustand uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss.
Mindestmaße der Fensteröffnung
Für die Nutzung als zweiter Rettungsweg gelten nach Baurecht folgende Standardmaße:
- Lichte Breite: mindestens 0,90 Meter (90 cm)
- Lichte Höhe: mindestens 1,20 Meter (120 cm)
- Brüstungshöhe: maximal 1,20 Meter über der Oberkante des Fertigfußbodens
Wichtiger Hinweis: Bei der Prüfung der Maße zählt das lichte Durchgangsmaß im geöffneten Zustand des Fensterflügels. Rahmen, Flügelprofile oder feststehende Pfosten dürfen diese Mindestfläche von 0,90 m × 1,20 m keinesfalls einschränken.
Berechnung des lichten Maßes
Viele Bauherren begehen den Fehler, das Außenmaß des Fensterrahmens oder das Rohbaumaß der Wandöffnung heranzuziehen. Für das Thema Rettungsweg über Fenster: Größe der Öffnung ist jedoch ausschließlich der freie Durchgang relevant. Wenn ein zweiflügeliges Fenster gewählt wird, muss entweder ein Flügel allein das Maß von 0,90 m × 1,20 m erreichen oder ein Stulpfenster ohne festen Mittelpfosten eingebaut werden, das sich komplett öffnen lässt.
Technische Anforderungen an Rettungsfenster
Neben den reinen Abmessungen müssen Rettungsfenster weitere essenzielle Kriterien erfüllen:
- Leichte Bedienbarkeit: Das Fenster muss sich ohne Hilfsmittel, Spezialschlüssel oder Werkzeuge von innen vollständig öffnen lassen.
- Keine Blockaden: Festverglaste Elemente, abschließbare Griffe ohne eingesteckten Schlüssel oder starre Insektenschutzgitter sind an Rettungsfenstern unzulässig.
- Erreichbarkeit für die Rettungskräfte: Das Fenster muss von Rettungsgeräten der Feuerwehr (wie Drehleitern oder tragbaren Leitern) problemlos von außen erreicht werden können.
- Öffnungswinkel: Ein Öffnungswinkel von mindestens 90 Grad ist zwingend erforderlich, um den ungehinderten Durchstieg von Personen mit Atemschutzgeräten zu gewährleisten.
Rettungsfenster im Dachgeschoss
Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Rettungsweg über Fenster: Größe der Öffnung im Dachbereich. Dachflächenfenster oder Gaubenfenster müssen als Notausstiege deklariert und zugelassen sein. Hierbei muss sichergestellt sein, dass Personen auf eine tragfähige Fläche austreten oder direkt über eine Feuerwehrleiter gerettet werden können. Vor dem Fenster darf kein Hindernis wie eine tiefe Dachrinne oder Photovoltaikanlage den Rettungsweg blockieren.
Fazit zur Planung
Die korrekte Dimensionierung eines Rettungsfensters schützt Leben und verhindert bauordnungsrechtliche Probleme bei der Bauabnahme. Planen Sie daher bereits in der Entwurfsphase ausreichend große Öffnungen ein.