Warum ist die Akkupufferung für RWA-Anlagen essenziell?
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zählen zu den wichtigsten Komponenten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Im Brandfall zählt jede Sekunde: Fluchtwege müssen rauchfrei gehalten werden, um Menschenleben zu retten und Löscharbeiten der Feuerwehr zu ermöglichen. Da Brände häufig mit Kurzschlüssen oder einem Netzausfall einhergehen, ist die Akkupufferung für RWA-Anlagen unverzichtbar. Sie stellt sicher, dass Rauchabzugsklappen, Lamellenfenster und Zuluftöffnungen auch ohne Netzspannung zuverlässig öffnen.
Gesetzliche Vorgaben und Normen
Der Gesetzgeber stellt strenge Anforderungen an die Notstromversorgung sicherheitstechnischer Anlagen. Maßgeblich sind unter anderem:
- DIN EN 12101: Europäische Produktnorm für Rauch- und Wärmefreihaltung.
- DIN 18232: Nationale Norm für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
- VdS-Richtlinien: Anforderungen der Sachversicherer an Ausfallsicherheit und Pufferzeiten.
Gemäß diesen Vorgaben muss eine Notstromversorgung den Betrieb der Anlage bei Netzausfall für mindestens 72 Stunden in Bereitschaft halten und danach noch einen vollständigen Öffnungszyklus gewährleisten können.
Technische Auslegung der Notstrom-Akkus
Bei der Planung der Akkupufferung für RWA-Anlagen kommen vor allem ventilregulierte Bleisäure-Akkumulatoren (VRLA/AGM) oder moderne Gel-Batterien zum Einsatz. Diese zeichnen sich durch Wartungsarmut, geringe Selbstentladung und hohe Zyklenfestigkeit aus.
Wichtig: Die Kapazität der Pufferbatterien muss exakt auf die Leistungsaufnahme der angeschlossenen Antriebe, Brandmelder und Steuereinheiten abgestimmt sein.
Wichtige Faktoren bei der Dimensionierung:
- Ruhestrombedarf: Energieverbrauch der Steuerung und Sensoren im Standby-Modus über 72 Stunden.
- Alarmstrombedarf: Spitzenstrom für das gleichzeitige Auslösen aller elektrischen Spindel- oder Kettenantriebe.
- Temperaturkompensation: Umgebungstemperaturen am Montageort der Steuerzentrale beeinflussen die Akkukapazität und Lebensdauer erheblich.
Wartung und rechtzeitiger Akkutausch
Auch hochwertige Akkus unterliegen einer chemischen Alterung. Um die Funktion der Notstromüberbrückung sicherzustellen, schreiben Normen eine regelmäßige Inspektion vor.
- Halbjährliche / Jährliche Wartung: Prüfung von Ladespannung, Innenwiderstand und Kapazität.
- Tauschzyklus: In der Praxis wird ein präventiver Austausch der Akkus alle 4 Jahre empfohlen, da die Kapazität danach rapide abfällt.
- Fehlerüberwachung: Moderne RWA-Zentralen verfügen über eine automatische Akkuüberwachung, die Leitungsbrüche oder Tiefentladung sofort signalisiert.
Eine fachgerecht installierte und gewartete Akkupufferung für RWA-Anlagen verhindert Fehlfunktionen und garantiert Rechtssicherheit im Ernstfall.